MEINE LEISTUNGEN
Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Gesetzlich Versicherte: Als niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin kann ich mit allen Kassen über die Versichertenkarte des Kindes abrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine behandlungsbedürftige Erkrankung beim Kind vorliegt bzw. durch mich festgestellt wird.
Privat Versicherte:
Die Kosten für eine ambulante Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden in aller Regel durch private Krankenversicherungen übernommen. Da die Leistungskataloge bei der PKV sehr unterschiedlich sind, möchte ich Sie bitten, sich vor unserem ersten Termin mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Kostenübernahme abzusprechen.
Selbstzahlende:
Sofern Sie sich dazu entscheiden, die Kosten für die ambulante Psychotherapie Ihres Kindes selber tragen zu wollen, richtet sich beim Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
